
Mario Büscher
Hallo zusammen,
SPD, CDU, Grüne und FDP wollen Schulabsentismus, also wiederholtes Schwänzen der Schule, bekämpfen und dafür als letztes Mittel auch staatliche Leistungen entziehen. Das steht so im Kooperationsvertrag, der gestern Thema bei unserer Veranstaltung war. Aber: Das ist rechtlich gar nicht möglich.
Das steht im Vertrag: Auf Seite neun und zehn geht es um Kinder, Jugend und Familie. Unter „Konkret setzen wir um” steht auch etwas zur Bekämpfung von Schulabsentismus: „Wir werden Maßnahmen ergreifen, die alle gesetzlichen Möglichkeiten erfassen und Konsequenzen in die Wege leiten. Dies umfasst ebenso die Ursachenermittlung wie auch die Umsetzung von Sanktionen bis hin zum Entzug staatlicher Leistungen.” Das gesamte Dokument haben wir in diesem Artikel verlinkt. Sie können die Passage dort nachlesen.
So ist die rechtliche Lage: Staatliche Leistungen wegen Schulschwänzen zu kürzen oder zu entziehen ist nicht möglich. Über das Schulgesetz ist die Schulpflicht geregelt. Solange Kinder minderjährig sind, haben Eltern die Verantwortung, sie zur Schule zu schicken. Passiert das nicht, sollen pädagogische Gespräche und Beratungsangebote helfen, das zu ändern, schreibt uns die Landesregierung. Aber: Wenn alles nicht hilft, können auch „Ordnungsmaßnahmen, Zwangsmittel und Bußgelder folgen.” Mit Leistungsentzug haben diese Ordnungsgelder aber nichts zu tun. „Den Entzug von staatlichen Leistungen bei Schulabsentismus sieht das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen nicht vor”, sagt uns Felix Winkler, Schulrechtsanwalt aus Köln.
Die Bundesagentur für Arbeit, die für Sozialleistungen wie das Bürgergeld zuständig ist, schreibt uns: „Schulabsentismus kann zu keiner Leistungsminderung nach dem Sozialgesetzbuch II führen”. Das bestätigt auch Eva Steffen, die im Ausschuss für Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins sitzt. Sie schreibt uns: „Leistungsrechtliche Sanktionen im Grundsicherungsrecht allein wegen Schulabsentismus wären verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.” Über die Familienkasse zahlt die Arbeitsagentur auch Kindergeld an Eltern aus. Eine Sanktion bis hin zum Entzug staatlicher Leistungen ist aber auch dort nicht möglich, sagt uns eine Sprecherin.
Das sagen die Parteien: Wir haben den Kooperationsparteien bereits vor unserer Veranstaltung am Mittwoch Fragen zum Schulabsentismus in ihrem Vertrag gestellt. In ihren Antworten nennen sie selbst Leistungen wie das Bürgergeld oder das Kindergeld, das sie entziehen wollen. Als Rechtsgrundlage gehen sie auf das Schulgesetz des Landes ein, worüber ein Leistungsentzug aber eben nicht möglich ist.
Daneben verweisen sie auf ein Modell aus Duisburg, bei dem Schulen an eine zentrale Mailadresse melden können, falls Schülerinnen oder Schüler nicht in den Unterricht kommen. Die Maßnahme richtet sich aber gegen Sozialleistungsmissbrauch. Sie ist nicht vordergündig dafür gedacht, Schulschwänzer in die Schule zu bewegen. Das bestätigt uns auch die Duisburger Stadtverwaltung: Es geht um Kinder, die entweder gar nicht existieren oder lange Zeit nicht mehr in Deutschland sind. „Für solche Fälle ist es tatsächlich vorstellbar, dass man Leistungen wie das Kindergeld (vorläufig) einstellt”, schreibt uns die Bundesagentur für Arbeit.
Auch bei unserer Veranstaltung am Mittwoch kamen alle diese Punkte zur Sprache. Die Parteien betonen, wie wichtig es ist, dass Kinder in die Schule gehen und dass Eltern in die Pflicht genommen werden, damit das auch passiert. Sanktionen dürften dabei immer nur am Ende einer Reihe von Maßnahmen kommen und niemals die Kinder betreffen.
Das ist gut und richtig. Mit dem Passus auf Seite zehn im Kooperationsvertrag aber nutzen SPD, CDU, Grüne und FDP aber eine Formulierung, die so in der Realität nicht eingehalten werden kann.
Schulabsentismus ist nur eines von vielen Themen im Kooperationsvertrag. Bei unserer Veranstaltung ging es auch um den Haushalt, die Wirtschaft, Ordnung und neue Zuschnitte in der Verwaltung. In den kommenden Ausgaben werden wir immer wieder über Aspekte der Vereinbarung schreiben. Sind Sie Expertin oder Experte auf einem der Themengebiete? Dann kommen Sie zu unserer Offenen Redaktionskonferenz am 5. März. Vielleicht finden wir gemeinsam Ansätze, darüber zu berichten.
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Das ist heute in Gelsenkirchen los:
stattWerkSTADT, Theaterworkshop, MiR-Lab, 18 Uhr, Eintritt frei, Alle Infos
Abstrakte Malerei mit Acrylfarben, Workshop, Kunstschule Gelsenkirchen, 18 Uhr, 30 Euro, Alle Infos
Mesut Bayraktar liest, Lesung, Buchhandlung Readymade, 19:00 Uhr, 5 Euro (Schüler und Studenten frei), Alle Infos
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Demnächst im Spotlight
04.03.2026 – Poetry Slam im SPOTLIGHT
Lustig, ernst, poetisch, albern: Beim Poetry-Slam kann so ziemlich alles passieren. Vier Wortakrobaten werden zur ersten Ausgabe bei uns im Café auf der Bühne stehen. Aufgepasst: Ungewohnter Tag und Uhrzeit. Der Slam steigt am Mittwoch um 19:30 Uhr.
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind.
19:30 Uhr ; Spotlight Gelsenkirchen, Arminstraße 15, 45879 Gelsenkirchen; Eintritt ab 12 Euro, Community-Ticket 1 Euro.
05.03.2026 – Aufgedeckt – die Stadt recherchiert
Wir wollen mit Ihnen zusammen aufdecken, was in Gelsenkirchen nicht gut läuft – und auch, was gut läuft.
Jeden ersten Donnerstag im Monat laden wir Sie deshalb zu einer gemeinsamen Redaktionskonferenz ins Café Spotlight ein. Wir sprechen über unsere aktuellen Recherchen, geben einen Einblick in unsere tägliche Arbeit und suchen nach neuen Perspektiven auf die Nachrichten in der Stadt und in den Stadtteilen.
19 Uhr ; Spotlight Gelsenkirchen, Arminstraße 15, 45879 Gelsenkirchen; Eintritt frei
19.03.2026 – Köpfe im Spotlight: Sebastian Buntkirchen von Schalke 04
Zum Start unseres neuen monatlichen Talkformats „Köpfe im Spotlight” wollen über den FC Schalke 04 reden. Bestimmt geht's auch kurz um Edin Dzeko und einen möglichen Aufstieg in die Bundesliga, im Vordergrund soll aber der Verein und die Bedeutung für die Stadtgesellschaft stehen. Unser Gesprächspartner ist Sebastian Buntkirchen, der auf Schalke unter anderem Direktor für Fankultur, Spielbetrieb und Vereinsangelegenheiten ist. Ihn fragen wir: Ist Schalke 04 noch der Identitätsstifter früherer Tage?
19 Uhr ; Spotlight Gelsenkirchen, Arminstraße 15, 45879 Gelsenkirchen; Eintritt frei
Weitere Veranstaltungen im Überblick
+++ 26.03.2026 – Recht auf Ganztag – machbar oder zu hohe Belastung?, Spotlight Gelsenkirchen, Eintritt frei, Alle Infos & Anmeldung
+++ 07.05.2026 – „Akten des Missbrauchs”: Film-Screening mit Q&A, Spotlight Gelsenkirchen, Eintritt 8 Euro, Alle Infos & Tickets
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Vor der Veranstaltung gestern war es auf der Terrasse unseres Cafés schon richtig voll. Das Wetter hat mitgespielt und die Leute haben draußen ihr Feierabendbier getrunken oder noch eine schnelle Pommes gegessen. Dann wurde diskutiert und danach ging es wieder nach draußen auf einen Plausch. Für uns als neue Lokalredaktion, die auch Veranstaltungen macht, sind das sehr gute Abende. Wir wollen ein Ort sein, an dem sich Menschen treffen und an dem miteinander gesprochen wird. Über Politik, wie gestern, muss es dabei gar nicht immer gehen. Wir freuen uns über jeden, der oder die einfach so vorbeikommt und einen Kaffee trinkt.
Viele Grüße und bis bald
Mario Büscher
An dieser Ausgabe hat Tobias Hauswurz mitgearbeitet.
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