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Mario Büscher
Redakteur

Hallo zusammen,

auch nach dem Start des neuen Schuljahres geht der Streit um das Recht auf Betreuung im Offenen Ganztag weiter. Kommunen verklagen das Land und die NRW-Regierung ist sich keiner Schuld bewusst. Auch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht ziehen einzelne Städte in Betracht. Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen rechnet mit einer Mehrbelastung von mehreren Millionen Euro in den kommenden Jahren.

Darum geht’s: Ab diesem Schuljahr haben Erstklässler Anspruch darauf, nach dem Unterricht noch in der Schule zu bleiben, ein Mittagessen zu bekommen und betreut zu werden. Entschieden hat das der Bund, die Länder sollen den Rechtsanspruch gestalten – inklusive Finanzierung – und die Kommunen müssen ihn vor Ort umsetzen. In Gelsenkirchen mussten Küchen umgebaut und mit besseren Geräten ausgestattet werden. Mehr Kinder werden an den Schulen von gleich viel Personal betreut, einheitliche Vorgaben für die Betreuung im Offenen Ganztag gibt es nicht.